Weniger Bürokratie, mehr Fokus – was bedeutet das für Unternehmen?
Die Europäische Kommission hat mit Omnibus I 2025 ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das Unternehmen von Bürokratie entlasten soll. Die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden vereinfacht, insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen. Doch während die Berichtspflichten sinken, bleibt eines unverändert: Datenqualität und Transparenz sind weiterhin essenziell.
Was ändert sich konkret?
Weniger Unternehmen betroffen
Die Berichtspflicht gilt nur noch für Firmen mit über 1000 Mitarbeitern.
01
Vereinfachte Standards
Anstelle detaillierter branchenspezifischer Vorgaben gibt es mehr Flexibilität.
02
Keine zusätzlichen Prüfanforderungen
Der Aufwand für Nachhaltigkeitsaudits bleibt begrenzt.
03
Diese Änderungen sind ein klarer Schritt in Richtung Praxisnähe und Effizienz. Doch für Unternehmen, die sich weiterhin mit ESG-Themen auseinandersetzen, bleibt eine zentrale Herausforderung bestehen: die Qualität und Verlässlichkeit der eigenen Daten.
Nachhaltigkeitsberichte – weniger Pflicht, aber weiterhin relevant
Auch wenn die gesetzlichen Anforderungen reduziert werden, bleibt die Nachfrage nach belastbaren ESG-Daten hoch. Investoren, Geschäftspartner und Kunden erwarten weiterhin transparente und valide Informationen. Fehlerhafte oder unvollständige Nachhaltigkeitsberichte können zu Imageverlusten und Compliance-Risiken führen.
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Fazit: Mehr Spielraum, aber auch mehr Eigenverantwortung
Mit Omnibus I 2025 schafft die EU eine ausgewogenere Regulierung, die Unternehmen mehr Flexibilität gibt. Gleichzeitig bleibt Nachhaltigkeitsberichterstattung ein strategisch wichtiges Thema – auch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Unternehmen, die jetzt auf eine solide Datenbasis setzen, profitieren langfristig. Automatisierte Lösungen wie LABAL.proof, LABAL.monitor und LABAL.onboard helfen dabei, Nachhaltigkeitsprozesse effizient zu gestalten und wertvolle Erkenntnisse aus ESG-Daten zu gewinnen.
Welche Chancen und Herausforderungen sehen Sie in den neuen Regelungen?